Hygiene Konzept (stand 28.05.2021)

  1. Allgemeine Schutzmaßnahmen

– Wir stellen in allen Bereichen der Anlage Desinfektionsmittel für unsere Gäste zur Verfügung

– Wir nehmen die Kontaktdaten von jedem Kunden auf zur Infektionsketten Nachverfolgung (über Luca App oder auf Papier). Diese werden nach 4 Wochen vernichtet

– Das Sporttreiben in Innenräumen unterliegt der Tespflicht. Daher können wir lediglich Personen den Zutritt zu unserer Anlage erlauben, die einen maximal 48h alten PCR-Test oder einen maximal 12h alten Schnelltest (digital oder auf Papier) vorlegen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis nach §2 Absatz 5&6 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), vorlegen können.

– Wir stellen Bodenmarkierungen im Eingangsbereich zur Verfügung, damit der allgemeine Mindestabastand von 1,5m eingehalten werden kann

– Wir beachten die Allgemeine Maskenpflicht  d.h. in allen Bereichen, die nicht dem Sporttreiben dienen ist eine Maske zu tragen, beim Sporttreiben ist das tragen eine Empfehlung aber keine Pflicht

– Wir untersagen Personen mit akuten Erkältungssymptomen das Sporttreiben in unser Anlage ausdrücklich

– Wir gewährleisten eine ausreichende Lüftung unserer Räumlichkeiten

– Wir desinfizieren regelmäßig viel benutzte Gegenstände in der Anlage wie z.B. Stifte, Leihschläger/bälle, Türklinken, Sanitäreinrichtungen etc.

  1. Squash

– Gruppen bis einschließlich 10 Personen ist das kontaktfreie Sporttreiben in Innenbereichen unter Auflagen gestattet. Pro 10qm darf sich eine Person in den Sportbereichen aufhalten, unter Einhaltung der 2,5m Abstandsregelung. D.h. es dürfen sich maximal 4 Personen auf einem Court aufhalten

– Wir empfehlen ein maximum von 2 Personen pro Court

– Der Mindestabstand von 1,5m ist vor den Courts ist in jedem Fall einzuhalten

– Das tragen einer Maske beim spielen wird emfpohlen, ist aber keine Pflicht

  1. Fitness

– Es ist ein Handtuch mitzubringen zum unterlegen

– Der Mindestabstand von 2,5m ist einzuhalten

– Es dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig im Fitnesbereich aufhalten.

– Die Geräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren

– Es wird empfohlen eine Maske beim Trainieren zu Tragen

– bei Markierten Geräten darf nur eins zur Zeit benutzt werden, um den Mindestabstand zu gewährleisten

  1. Umkleiden & Nassbereich

4.1 Umkleiden/Duschen

– Die Umkleiden dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden. Es dürfen sich maximal 15 Personen pro Umkleide aufhalten.

– Die Duschen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden. Es dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig in den Duschen aufhalten.

4.2 Pool/Sauna

– Der Pool bleibt vorerst für den normalen Betrieb geschlossen und wird nur externen Veranstaltern zur Verfügung gestellt

– Die Sauna bleibt vorerst für alle Gäste geschlossen

4.3. Regeln für die Benutzung des Pools durch externe Veranstalter:

– Der Pool darf maximal von 8 Personen gleichzeitig benutzt werden unter Einhaltung des Mindestabstandes von 2,5m. Das Einhalten des Abstands wir durch Markierungen am Beckenrand ermöglicht.

-Ausnahme bilden Kinder unter 14 Jahren, hier ist das Sporttreiben in Gruppen bis maximal 20 Personen erlaubt. Kinder unterliegen nicht der Testpflich, wir empfehlen das Testen vor dem Sporttreiben trotzdem

– Trainer:innen unterliegen den Regeln der Testpflicht

– Umkleiden dürfen für das Ablegen und Anziehen der Straßenkleidung benutzt werden. Die Schwimmsachen müssen allerdings bereits untergezogen sein

– Die Duschen dürfen vor dem Benutzen des Pools kurz benutzt werden, im Anschluss an den Kurs allerdings nicht. Das Duschen erfolgt unter Aufsicht der Trainer:innen

– In den Umkleiden dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig aufhalten und in den Duschen maximal 3

– Die Benutzung des Pools durch die Veranstalter erfolgt auf eigene Gefahr. Dieser steht ebenfalls in der Verantwortung, dass die vorgschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden

  1. Veranstaltungen

– Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, sind unzulässig; andere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 50 Personen zulässig

– Alle Teilnehmer:innen einer Veranstaltung haben sich an die allgemeinen Hygienevorschriften zu halten

– Das Benutzen der Sanitären Anlagen darf unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften erfolgen

– die Teilnahme ist nur auf der Grundlage einer vorherigen Buchung der Veranstaltungsteilnahme gestattet

– der Einlass darf nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-​Testnachweises gewährt werden

– für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind feste Sitzplätze oder feste Stehplätze vorzusehen; die Plätze sind so anzuordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Abstandsgebot einhalten können

– Für alle Anwesenden bei einer Veranstaltung gilt die Tragepflicht einer medizinischen Maske mit der Maßgabe, dass die Masken bei Ansprachen und Vorträgen durch die vortragenden oder darbietenden Personen abgelegt werden dürfen

– Das Tanzen der Teilnemehr:innen ist untersagt.

– Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist ausschließlich am zugewiesenen Sitz- oder Stehplatz erlaubt

– Das Durchführen einer Veranstaltung in unserem Center verläuft auf eigene Gefahr des Veranstalters. Der Veranstalter steht ebenfalls in der Verantwortung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen einzuhalten